Kosten

Die Honorierung von unseren Psychotherapie- und Coaching-Angeboten orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer begründeten Diagnose von Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. In der Regel erwarten diese nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme einer Therapie.

Gesetzlich Versicherte


Im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung kann in unserer Praxisgemeinschaft eine Therapie für alle gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden. 

Privat Versicherte


Bei privaten Versicherungen hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Beihilfe


Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Wir empfehlen, die Übernahmemodalitäten vor Aufnahme der Therapie mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle zu klären.

Selbstzahler


Falls Sie sich dafür entscheiden, die Kosten der Therapiesitzungen selbst zu zahlen, erübrigen sich für Sie die in den anderen Bereichen genannten Formalitäten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Paarberatung


Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Bei einer Paarberatung werden Ihnen die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt.

Coaching


Die Honorierung ist von der Art und vom Umfang des Coachings abhängig. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.